Rechtlicher Hinweis
Am 2.3.2004 hat das Bundesverfassungsgericht (AZ. 1BvR784/03) zu Gunsten der Heiler entschieden: „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Ich weise darauf hin, dass die Inhalte meiner Klang- und Gongmeditationen, Klangmassagen und andere Klanganwendungen Deine Selbstheilungskraft aktiviert und stärkt. Diese sind kein Ersatz für eine Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Es werden von mir keine Heilungsversprechen vorgenommen. Solltest Du feststellen, dass die Inhalte meiner Klangmeditationen evtl. einen positiven Einfluss auf Deine Beschwerden oder Krankheiten haben, weise ich hier ausdrücklich darauf hin, dass Du in einem solchen Fall keineswegs eigenmächtig eine bestehende Behandlung oder Medikamenteneinnahme bei einem Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten abbrechen oder unterbrechen solltest. Jede(r) Teilnehmer/in bzw. Klient trägt in meinen Klang- oder Gongmeditationen und Klanganwendungen selbst die volle Verantwortung für sein/ihr geistig-emotionales und körperliches Wohlbefinden.